KREIS EUSKIRCHEN. Der "Kölner Stadt Anzeiger" berichtet in seiner jüngsten Ausgabe über den Sachstand zur Sirenenalarmierung im Kreis Euskirchen. Vor allem durch die Einführung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) zum 1. Januar 2016 hat der Gesetzgeber den Kommunen und Kreisen die Bevölkerungswarnung ins Aufgabenheft geschrieben. Das Ziel soll dabei sein, die Bevölkerung kreisweit und möglichst flächendeckend über potenzielle Gefahren zu informieren und ggf. zu warnen.
Im Gespräch mit Kreisbrandmeister Udo Crespin wies dieser darauf hin, dass Sirenen nur ein Teil der zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Bevölkerungswarnung sind. Auch Lautsprecherdurchsagen oder Hinweise im (Lokal-)Radio seien möglich. In der Rettungsleitstelle stehe zudem das Modulare Warnsystem (MoWaS) zur Verfügung, das bsp. über Apps Verhaltenshinweise auf Smartphones von Endnutzern geben kann. Um die Bevölkerung jedoch zur Nachtzeit zu warnen, gebe es wenige Alternativen zur Sirenenalarmierung.
Derzeit erörtern die Stadt- und Gemeinderäte, welchen Erreichungsgrad sie für ihrer Kommune festlegen möchten. Im Anschluss prüfe ein Gutachter, ob und wo weitere Systeme installiert werden müssen. Letztlich müsse man jedoch den Verbund aller zur Verfügung stehenden Systeme sehen.