EUSKIRCHEN. Am Montag, 18. Juli 2016, fand in der Kreisverwaltung in Euskirchen die erste Sitzung zur Erstellung einer Geschäftsordnung für den Kreisfeuerwehrverband statt. Die Geschäftsordnung beinhaltet u. a. Richtlinien zu den (Arbeits-)Abläufen innerhalb des Verbandes, Vertretungsregelungen sowie Sachratenzuweisungen.
Die Geschäftsordnung wird nach Prüfung durch einen Rechtsanwalt durch den Verbandsausschuss beschlossen.